Gesunde Büroarbeitsplätze: zwischen Vorschriften und kreativen Ideen
Unfälle zu vermeiden und Ausfallzeiten reduzieren: Das sind die Ziele bei der Umsetzung der verbindlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der mitgeltenden Richtlinien und Normen. Ein Einblick in die gesetzlichen Vorgaben für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze sowie drei praktische Tipps zur Gestaltung eines gesunden Arbeitsumfeldes gibt es hier.
Die wichtigsten Vorgaben für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
Die ArbStättV umfasst Mindestvorgaben für ein vor Unfällen und Erkrankungen geschütztes Arbeitsumfeld. Mitgeltende ergonomische Vorgaben finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) sowie in den EU-Normen DIN EN ISO 9241 und DIN EN ISO 10075.
Bei der Begehung des Büros in Hinblick auf Sicherheit, Mitarbeiterschutz und Ergonomie sollten zunächst folgende Aspekte im Fokus stehen:
- Das Mindestmaß für einen Arbeitsplatz beträgt 1,5 Quadratmetern. („Wohlfühl-Atmosphäre“ fordert eine weitaus höhere Quadratmeterzahl)
- Eine blendfreie Ausrichtung der Bildschirme / Monitore auf der Tischfläche (matte Tischbeschichtungen sind förderlich)
- Höhenverstellbare Stühle und Tische, um der individuellen Körpergröße des Mitarbeiters angepasst werden zu können. Das Mobiliar sollte dabei einen Beinwinkel von mehr als 90 Grad ermöglichen
- Der Abstand zwischen Sitzposition und dem Winkel zum Bildschirm und zur Tastatur muss individuell eingestellt werden
- Eine gute Raumbelüftung mit etwa 60 Prozent bis 80 Prozent Luftfeuchtigkeit (Ventilatoren und Luftbefeuchter wirken Ermüdungserscheinungen durch trockene Heizungsluft entgegen)
- Augenschonende und konzentrationsfördernde Raumbeleuchtung (optimal ist Tageslicht)
- Absolutes Rauchverbot im Büro